17. Oktober 2019
Berlin. (zv) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Oktober bestätigt, dass Bäckereien an Sonn- und Feiertagen in Verkaufsstellen ihr gesamtes Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkaufen dürfen, sofern sie in der Filiale Sitzgelegenheiten vorhalten…
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