Die arbeitgeberfinanzierten bKV-Beiträge sind kein Arbeitslohn, sondern können als Sachbezüge mit allen anderen Sachbezügen pro Monat bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Mitarbeitenden frei von Steuer- und Sozialabgaben bleiben.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung für Mitarbeitende eines Betriebes. Der Betrieb schließt dafür einen Kollektivvertrag mit einem Versicherungsträger und übernimmt die Beiträge. Die Arbeitnehmenden profitieren von Gesundheitsleistungen, die über eine bereits bestehende Krankenversicherung hinausgehen.
Eine betriebliche Krankenversicherung gibt es bei SIGNAL IDUNA schon ab 1,66 Euro pro Person und Monat. Die individuellen Beiträge sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
Die arbeitgeberfinanzierten bKV-Beiträge sind kein Arbeitslohn, sondern können als Sachbezüge mit allen anderen Sachbezügen pro Monat bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Mitarbeitenden frei von Steuer- und Sozialabgaben bleiben.
SIGNAL IDUNA ist aktuell der einzige Versicherungsträger, der eine betriebliche Krankenversicherung schon ab drei Mitarbeitenden anbietet. Somit kommen zum Beispiel auch kleine Handwerksbetriebe in den Genuss der Vorzüge einer bKV.
Arbeitgebende entscheiden selbst, ob sie die gesamte Belegschaft oder nur einzelne Personengruppen in die betriebliche Krankenversicherung aufnehmen möchten. Wichtig ist, dass die Gruppe der Berechtigten klar definiert ist und der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt wird.
Ja, auch Beschäftigte mit einer privaten Krankenversicherung können von den Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung profitieren. Auch für sie stehen die drei SIGNAL IDUNA-Tarifmodelle zur Wahl. Lediglich die Bausteine Vorsorge+, KlinikPrivat+ und Arznei+ lassen sich für privat Krankenversicherte nicht abschließen.
Nein, bei der arbeitgeberfinanzierten bKV gibt es keine Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen sind nicht relevant.
Fallen Beschäftigte zum Beispiel durch Arbeitsunfähigkeit, Eltern- oder Pflegezeit über einen längeren Zeitraum aus, müssen keine Beiträge gezahlt werden – die Versicherungsleistung bleibt trotzdem bestehen.
Wenn Beschäftigte den Betrieb verlassen, endet auch die bKV-Mitgliedschaft. Über das SI-Arbeitgeberportal können dann ganz bequem alle notwendigen Schritte veranlasst werden. Der Versicherungsschutz kann jedoch problemlos durch die ausscheidenden Beschäftigten mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden. Wichtig ist, dass die Fortführung des Versicherungsschutzes innerhalb von zwei Monaten nach Ausscheiden fortgeführt wird.