Die Inhaberausfall-Versicherung wird über zwei Leistungsarten angeboten.
Der Schutz erfolgt in zwei Stufen: Sie können nur die Absicherung gegen Unfall und Quarantäne wählen oder zusätzlich noch den Ausfall aufgrund von Krankheit mitversichern.
Gerade ein langfristiger Ausfall kann nicht ohne Weiteres kompensiert werden und hat nicht selten Auswirkungen auf Produktion, Verkauf und Umsatz des eigenen Betriebes. Auch bei eingespielten Arbeitsabläufen und top motivierten Mitarbeitern gibt es Aufgaben, die eben nur der „Chef“ erledigen kann. Sei es der Einkauf von Rohstoffen, die Verhandlung mit Zulieferern oder die Kalkulation bei der Auftragsannahme. Bestimmte Aufgaben erfordern das Knowhow eines Inhabers oder Geschäftsführers mit entsprechender Handlungsvollmacht.
Mit der neuen Inhaber-Ausfallversicherung sichern Sie sich oder ihren Geschäftsführer gegen den eigenen krankheits- oder unfallbedingten Ausfall ab und können finanzielle Einbußen durch eine Arbeitsunfähigkeit auffangen.
Die Leistung erhält dabei Ihr Betrieb, mit welchem Sie z. B. temporär übertragene Aufgaben an eigene Mitarbeiter problemlos zusätzlich vergüten können. Alternativ kann mit der Leistung aus der Inhaber-Ausfallversicherung auch eine externe, fachkompetente und vertrauenswürdige Ersatzkraft finanziert werden.
Somit müssen Sie sich um Ihre betriebliche Existenz keine Sorgen mehr machen!
Ihnen als Inhaber eines Betriebes ist klar: Wenn Sie oder Ihr Geschäftsführer ausfallen, ist Ihr Betrieb schnell in seiner Existenz bedroht. Mit der Inhaber-Ausfallversicherung sichern Sie sich oder ihren Geschäftsführer gegen den eigenen unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall ab.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die aus einem Unfall resultiert
Quarantäne gegen die versicherte Person (nicht bei Pandemie/Epidemie)
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit (optional: Einschluss psychischer Erkrankungen)
Abhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit
Die Inhaberausfall-Versicherung wird über zwei Leistungsarten angeboten.
Der Schutz erfolgt in zwei Stufen: Sie können nur die Absicherung gegen Unfall und Quarantäne wählen oder zusätzlich noch den Ausfall aufgrund von Krankheit mitversichern.
Die Leistung wird bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60% fällig.
Sie leisten viel, wir leisten viel.
Die Inhaber-Ausfallversicherung bietet Ihnen bzw. Ihrem Geschäftsführer im Schadensfall eine pauschale Erstattung auf Tagesbasis. So können Sie die finanziellen Einbußen durch eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfall, Krankheit oder einer angeordneten Quarantäne auffangen.
Versicherungssumme ÷ 365 = Tagespauschale
Höhe der Tagespauschale
Nach Leistungstag entsprechender %-Wert der Tagespauschale
Staffelung für die Tagespauschale
1. – 90. Tag = 75% des Tagessatzes
91. – 275. Tag = 100% des Tagessatzes
276. – 365. Tag = 125% des Tagessatzes
Beispiel
Versicherungssumme: 365.000 Euro
Arbeitsunfähigkeit (AU) nach Ablauf Karenzzeit (Karenzzeiten 21,42 oder 90 Tage): 20 Tage
Grad der AU: 75%
Berechnung der Leistung
365.000 Euro ÷ 365 = 1.000 Euro x 75% = 750 Euro x 20 Tage = 15.000 Euro
Die Versicherungssumme orientiert sich an der realen Unternehmenssituation:
Wir berücksichtigen zur Festlegung der Versicherungssumme den jährlichen Rohertrag Ihres Betriebes.
Die Höchstversicherungssumme beträgt dabei 400.000 Euro.
Umsatz – Wareneinsatz = Rohertrag (Ertragsausfall)
Innungsmitglieder erhalten bei uns eine Bonus-Leistung: Zusätzlich zu den Tarifleistungen erhalten Sie 50.000€ als Extraleistung bei Unfalltod.