Gerade ein langfristiger Ausfall kann nicht ohne Weiteres kompensiert werden und hat nicht selten Auswirkungen auf Produktion, Verkauf und Umsatz des eigenen Betriebes. Auch bei eingespielten Arbeitsabläufen und top motivierten Mitarbeitern gibt es Aufgaben, die eben nur der „Chef“ erledigen kann. Sei es der Einkauf von Rohstoffen, die Verhandlung mit Zulieferern oder die Kalkulation bei der Auftragsannahme. Bestimmte Aufgaben erfordern das Knowhow eines Inhabers oder Geschäftsführers mit entsprechender Handlungsvollmacht.
Mit der neuen Inhaber-Ausfallversicherung sichern Sie sich oder ihren Geschäftsführer gegen den eigenen krankheits- oder unfallbedingten Ausfall ab und können finanzielle Einbußen durch eine Arbeitsunfähigkeit auffangen.
Die Leistung erhält dabei Ihr Betrieb, mit welchem Sie z. B. temporär übertragene Aufgaben an eigene Mitarbeiter problemlos zusätzlich vergüten können. Alternativ kann mit der Leistung aus der Inhaber-Ausfallversicherung auch eine externe, fachkompetente und vertrauenswürdige Ersatzkraft finanziert werden.
Somit müssen Sie sich um Ihre betriebliche Existenz keine Sorgen mehr machen!